Startseite > BÜRGERSERVICE > News

Aktuelle Informationen zu Covid-19 (Stand 17.4.2020)

Stadtwappen


Sperren:

  • Aufgrund der Erlässe und Verordnungen der Bundesregierung zu COVID-19 sind sämtliche Spiel- und Sportplätze im Stadtgebiet gesperrt. Die Spielplätze bleiben auch nach Lockerungen in den Großstädten gesperrt, da ein fußläufiges Ausweichen in das Umland möglich ist und Kontaktinfektionen hintangehalten werden sollen. Die Geh- und Radwege durch die Parks bleiben geöffnet.
  • Weiters gesperrt sind der Hundefreilaufplatz in der Försterstraße, das Museum, die Bücherei, die Schulturnhallen für den Vereinsbetrieb, das Freizeitbad.


Rathaus:

Es findet bis auf weiteres kein persönlicher Parteienverkehr statt.

Nur in dringenden Ausnahmefällen und gegen Voranmeldung (siehe Kontaktdaten unten) ist ein direkter Kontakt mit unseren Mitarbeiter/-innen möglich!

Das Rathaus ist nur über den Eingang Roßmarkt zugänglich! Bitte Klingel benützen!

Schriftliche Anbringen können auch in unserem Briefkasten im Eingangsbereich der Städtischen Sicherheitswache (Roßmarkt 16) eingeworfen werden.


Kontaktdaten Stadtamt Ried im Innkreis

Tel.: 07752/901-0,

Fax: 07752/71217-8205,

E-Mail: office@ried.gv.at,

Web: www.ried.at


Die wichtigsten Durchwahlen zu unserer Nummer 07752/901 sind:

Bürgerservice (Meldeamt, Standesamtsverband)        DW 277

Bauabteilung                                                                 DW 221

Steuerabteilung                                                             DW 216

Finanzabteilung                                                             DW 211

Sicherheitswache                                                          DW 133

Bürgermeister                                                                DW 201


Kinderbetreuungseinrichtungen (Krabbelstube, Kindergärten, Hort):

Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadtgemeinde Ried im Innkreis sind grundsätzlich alle geöffnet, werden aber im Minimalbetrieb mit einer Gruppe pro Einrichtung geführt für Personen, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.

Der Betreuungsbedarf ist individuell mit der jeweiligen Betreuungseinrichtung zu vereinbaren und bekanntzugeben.


Kollegialorgane:

Die Sitzungen der Kollegialorgane (Gemeinderat, Stadtrat, Unterausschüsse) werden im Mai wieder abgehalten. Die nächste Gemeinderatssitzung ist für Mittwoch, 20. Mai im Sparkassen-Stadtsaal geplant.


Verwaltungsverfahren:

Ebenso wurden Bauverhandlungen und Lokalaugenscheine im Zuge von Verwaltungsverfahren abgesagt. Neue Termine werden den Betroffenen schriftlich bekanntgegeben. 


Wirtschaftshof:

Die Tätigkeiten des Wirtschaftshofes im öffentlichen Raum wurden eingeschränkt. Der Wirtschaftshof ist mit einem Journaldienst besetzt. Für betriebsfremde Personen ist er nicht zugänglich. In dringenden Ausnahmefällen ist mit dem Journaldienst 901-600 vorher das Einvernehmen herzustellen (Anlieferungen etc.).


Abfallentsorgung:

Unverändert aufrecht erhalten werden die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und die Sperrmüllsammlung durch die RIFA. Das gilt auch für Haushalte mit Covid-19-Quarantäne und Haushalte mitCOVID-19 Patient/-innen. Es wird generell ersucht, besonders belastete Hygieneartikel (z.B. Taschentücher) in geschlossenen Plastiksäcken (bitte zubinden!) in die Restabfallbehälter einzubringen. Es wird hier auf das einschlägige Informationsblatt des Landes Oberösterreichauf den unten angeführten Homepages der Abfallverbände verwiesen.

Wir ersuchen, ausschließlich sperrige Abfälle zur Sperrmüllsammlung zu geben! Altstoffe und Restabfälle werden nicht mitgenommen. Die Sicherheitswache ist angehalten, illegale Ablagerungen zu ahnden.


Das ASZ Region Ried (Hannesgrub) ist seit 3. April eingeschränkt geöffnet.

Allfällige Öffnungszeiten und Anlieferungsbedingungen entnehmen sie bitte der Homepage des Bezirksabfallverbandes Ried im Innkreis.www.umweltprofis.at bzw. www.altstoffsammelzentrum.at.

Eine Anlieferungsmöglichkeit auf den  Grün- und Strauchschnittplätzen ist unter Einhaltung der allg. COVID-19 Sicherheitsbestimmungen (Mindestabstände von 1-2 m  von Personen, max. 5 Personen am Platz etc.) möglich.


Märkte:

Der Wochenmarkt („Grünmarkt“) und der Bauernmarkt gelten als Lebensmittelnahversorger mit Versorgungsauftrag. Sie werden unter ausschließlicher Beschränkung auf Anbieter mit Lebensmittel unter den strengen, auch für den Lebensmittelhandel einzuhaltenden Vorschriften (mind. 1 m Abstand etc.) abgehalten.

Ab 21. April dürfen auch Gärtnereien wieder ihre Produkte am Wochenmarkt („Grünmarkt“) anbieten. 


Kurzparkzone:

Die Kurzparkzone in der Innenstadt wird – um ausreichend Kundenparkplätze zur Verfügung zu haben – seit 14. April wieder bewirtschaftet, die Parkgebühren sind wieder zu entrichten. 


Friedhof:

Der Friedhof ist geöffnet. Der Besuch soll aber zur Vermeidung sozialer Kontakte eingeschränkt werden. Die Mindestabstände von 1 m zu anderen Besuchern ist auch hier zwingend einzuhalten.


Freibad:

Da der mögliche Eröffnungstermin und die damit verbundenen Auflagen noch nicht feststehen, erfolgt bis zu diesem Termin kein Verkauf von Jahreskarten.


Trauungen:

Trauungen sollen nach Möglichkeit verschoben werden. In dringenden Fällen werden Trauungen mit dem betroffenen Paar durchgeführt. Da Trauzeugen nicht mehr gesetzlich erforderlich sind und die Personenanzahl mit max. 5 Personen inkl. Standesbeamten begrenzt ist, werden nur 1-2 Trauzeugen aus dem nachweislich gleichen Haushalt bei der Trauung zugelassen.


Information Covid-19:

Wir dürfen Sie hinsichtlich weitere Informationen direkt auf wichtige Hotlines und Homepages im Zusammenhang mit dem Coronavirus verweisen. Hier finden Sie die jeweils aktuellsten Informationen.

17.04.2020